Aktuelles
- myself-Ausflug ins
Nördlinger Ries
Samstag, 2. Oktober 2010
- Öffnungszeiten des Kontaktbüros
Mo - Fr: 11 - 14 Uhr
Do: bis 16 Uhr
Telefon:
0711 - 94 54 89 64
- 2004 - 2009
... 5 Jahre myself e. V.
- Tipps, Information und Beratung
für Erwerbslose
(Termine im Wiki)
- Die gelben Seiten von myself e. V.
(im Mitgliederbereich)

Job weg - Was tun? --> Erste Schritte
Erste Schritte
Bei der Agentur für Arbeit (AfA)
Stand Juli 2006
Innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Kündigung bei der AfA Arbeit suchend melden. (§ 37b SGB III).
Die Meldung muss persönlich erfolgen, Personalausweis mitnehmen (§ 122 SGB III).
Wer dies versäumt, handelt sich 1 Woche Sperrfrist ein (§ 144 SGB III).
Wer nicht sofort Arbeitslosengeld I beziehen möchte, muss dies vor dem Bewilligungsbescheid schriftlich beantragen. (§ 118 Abs. 2 SGB III).
Beim Arbeitsgericht
Stand Juli 2006
Innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung kann eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden. Danach nicht mehr.
Man muss jedoch mind. 6 Monate im Betrieb gewesen sein, und der Betrieb muss eine bestimmte Anzahl von Beschäftigten haben.

Wir über uns