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Job weg - Was tun? --> Erste Schritte

Erste Schritte

Bei der Agentur für Arbeit (AfA)

Stand Juli 2006

Innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Kündigung bei der AfA Arbeit suchend melden. (§ 37b SGB III).

Die Meldung muss persönlich erfolgen, Personalausweis mitnehmen (§ 122 SGB III).

Wer dies versäumt, handelt sich 1 Woche Sperrfrist ein (§ 144 SGB III).

Wer nicht sofort Arbeitslosengeld I beziehen möchte, muss dies vor dem Bewilligungsbescheid schriftlich beantragen. (§ 118 Abs. 2 SGB III).

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Beim Arbeitsgericht

Stand Juli 2006

Innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung kann eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden. Danach nicht mehr.

Man muss jedoch mind. 6 Monate im Betrieb gewesen sein, und der Betrieb muss eine bestimmte Anzahl von Beschäftigten haben.

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