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Job weg - Was tun? --> Erste Schritte --> Ablauf beim Arbeitsgericht

Ablauf beim Arbeitsgericht

Klage einreichen,

(Stand Juli 2006)

das kann jeder selbst tun. Dazu ist noch kein Anwalt notwendig. Bei Gericht steht jemand zu Verfügung, der diese Klage aufnimmt.

Damit ist erst mal die Frist eingehalten, und es kann in Ruhe überlegt werden, was zu tun ist. Zum Beispiel auch, ob es sinnvoll ist, die Klage weiter zu verfolgen.

Sie kann jederzeit kostenfrei zurückgenommen werden.

Jedoch nach der 3-Wochenfrist kann sie nicht mehr eingereicht werden!

Kostenlos helfen Gewerkschaften den Mitgliedern weiter, die eine dreimonatige Mitgliedschaft nachweisen, oder Rechtsschutzversicherungen, sofern sie Arbeitsrecht beinhalten.

Voraussetzungen für eine Klage

(Stand Juli 2006)

Dauer des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis muss mindestens 6 Monate ununterbrochen bestanden haben.

Anzahl der Beschäftigten im Betrieb

Arbeitsverhältnis ab 1. Januar 2004

Hat das Arbeitsverhältnis am 1. Januar 2004 oder danach begonnen, findet das Kündigungsschutzgesetz dann Anwendung, wenn im Betrieb in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer* (ausschließlich der Auszubildenden) beschäftigt sind.

Arbeitsverhältnis vor 31. Dezember 2003

Hat das Arbeitsverhältnis bereits am 31. Dezember 2003 bestanden, findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, wenn im Betrieb am 31. Dezember 2003 in der Regel mehr als 5 Arbeitnehmer* (ausschließlich der Auszubildenden) beschäftigt waren, die zum Zeitpunkt der Kündigung des Arbeitsverhältnisses noch im Betrieb beschäftigt sind. Arbeitnehmer, die nach dem 31. Dezember 2003 neu eingestellt worden sind, werden hierbei nicht gezählt.

* Als Arbeitnehmer wird voll gezählt, wer regelmäßig mehr als 30 Stunden in der Woche beschäftigt ist. Arbeitnehmer, die weniger arbeiten, werden anteilig berücksichtigt:

Bis einschließlich 20 Stunden mit 0,50
Bis einschließlich 30 Stunden mit 0,75