Aktuelles
myself e. V. ist umgezogen!
Unsere neue Adresse:
- Mittwoch, 1. Februar
16:30 Uhr
Informationsgespräch
für neue Mitglieder
und Interessenten
18:00 Uhr
Plauderabend
Gäste sind willkommen.
30. Juni 2011
myself e. V. wird von PHINEO für soziale Investoren empfohlen.
- Öffnungszeiten des Kontaktbüros
Mo - Fr: 11 - 14 Uhr
Do: bis 16 Uhr
Telefon:
0711 - 94 54 89 64

Job weg - Was tun? --> Erste Schritte --> Ablauf bei der Agentur für Arbeit
Ablauf bei der Agentur für Arbeit
Unbefristete Arbeitsverträge
(Stand Juli 2006)
Wer eine Kündigung erhalten hat, muss sich innerhalb der nächsten 3 Tage nach Erhalt der Kündigung bei der Agentur für Arbeit persönlich Arbeit suchend melden. Wer diese Frist versäumt, muss mit einer Sperrfrist rechnen.
Beispiel siehe unten.
Der kündigende Betrieb muss den Gekündigten für diesen Behördengang von der Arbeit bezahlt freistellen. (§ 629 BGB).
Befristete Verträge
(Stand Juli 2006)
Wer einen befristeten Arbeitsvertrag hat, muss sich spätestens 3 Monate vor Ende des Vertrages persönlich Arbeit suchend melden.
Soll der Vertrag kürzer als 3 Monate sein, sofort, persönlich Arbeit suchend melden.
Diese Fristen unbedingt einhalten, auch wenn Aussicht auf Verlängerung des Vertrages oder einer Übernahme besteht, sonst muss mit einer Sperrfrist gerechnet werden.
Sanktionen der Agentur für Arbeit bei versäumten Fristen
(Stand Juli 2006)
Wer eine der oben genannten Fristen auch aus Unkenntnis versäumt, wird von der Agentur für Arbeit mit einer Woche Sperrfrist (§ 144 SGB III) "belohnt"!
Hier ein
Beispiel:
| Ende des Arbeitsverhältnisses am | 30. Juni |
| Kündigung erhalten am | 15. Juni |
| Arbeitsuchendmeldung bei der Agentur am | 25. Juni |
| Anspruch auf Arbeitslosengeld z. Bsp. | 52 Wochen |
| Beginn der Arbeitslosenzeit | 01. Juli |
| Beginn der Arbeitslosengeldzahlung | 08. Juli |
Das bedeutet: statt 52 Wochen Arbeitslosengeldzahlung gibt es nur 51 Wochen!
ACHTUNG! Wenn das passiert, bitte bei der Krankenkasse nachfragen, ob man während dieser Zeit versichert ist.

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